Allgemeine Geschäftsbedingungen
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§ 1 - Geltungsbereich |
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Das Unternehmen „JWM IT Services“ (im Folgenden: Leistungsgeber) erbringt für den Leistungsnehmer Bürodienst- und/oder anderweitige Serviceleistungen auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt. Dies gilt auch, wenn anderen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. |
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§ 2 - Leistungsangebot |
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Der Leistungsgeber bietet dem Leistungsnehmer Dienstleistungen gemäß dem Angebot der Internetseiten www.jwmservices.de, anderer Internetseiten, die den ausdrücklichen Verweis auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen tragen oder gemäß einem individuell für den jeweiligen Leistungsnehmer erstellten und übermittelten Angebots an. Angebote sind freibleibend und unverbindlich und werden erst durch nachfolgende schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Die Angabe von Lieferfristen erfolgt nach bestem Ermessen. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist hat der Leistungsnehmer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. |
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§ 3 - Preise |
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Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Leistungsgeber an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind die im Vertrag bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. |
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§ 4 - Fälligkeit der Zahlungen |
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Die von dem Leistungsgeber erbrachten und dem Leistungsnehmer in Rechnung gestellten Leistungen sind nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug sofort fällig. Der Leistungsnehmer ist verpflichtet, auf erstes Anfordern des Leistungsgebers einen angemessenen Vorschuss für die zu erwartende Leistungen zu zahlen. Porto, Verpackung und Transportkosten gehen zu Lasten des Leistungsnehmers. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Leistungsgeber über den geschuldeten Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wurde. Bei Zahlungsverzug ist der Leistungsgeber berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank sowie Mahngebühren zu erheben. |
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§ 5 - Eigentumsvorbehalt |
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Der Leistungsgeber behält sich das Eigentum an der erbrachten Leistung bis zur vollständigen Bezahlung vor. |
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§ 6 - Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht |
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Der Leistungsnehmer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen sowie ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht geltend machen. |
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§ 7 - Rücktritt |
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Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen |
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§ 8 - Vertragsdauer, Kündigung |
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Die vom Leistungsgeber an den Leistungsnehmer zugesandte Auftragsbestätigung ist die für beide Parteien bindende Vereinbarung. Per Datenfernübertragung zugesandte Auftragsbestätigungen werden als Original betrachtet und sind für beide Vertragsparteien gültig. Der Vertrag endet, ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf, sobald die in Auftrag befindlichen Arbeiten an den Leistungsnehmer abgeliefert sind und die Zahlung an den Leistungsgeber erfolgt ist. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. |
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§ 9 - Haftung und Gewährleistung |
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Die vom Leistungsgeber erbrachten Leistungen basieren in der Regel auf den Vorgaben und Briefings des Leistungsnehmers. Für Fehler, Missverständnisse und Veränderungen, die auf falsche oder unvollständige Angaben des Leistungsnehmers zurückzuführen sind, ist dieser allein verantwortlich. Der Leistungsnehmer stellt den Leistungsgeber von allen etwaigen Ansprüchen Dritter frei, sofern die anspruchsauslösende Leistung auf den vom Leistungsnehmer zur Verfügung gestellten Vorlagen beruht. Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit und/oder Schutzfähigkeit der Arbeiten wird vom Leistungsgeber nicht übernommen.Der Leistungsnehmer übernimmt mit der Genehmigung (Abnahme) der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Der Leistungsgeber übernimmt für die erstellten Texte, Gestaltungen und sonstigen Maßnahmen keine Rechtsprüfung. Diese Prüfungen übernimmt der Leistungsnehmer ggf. durch seine eigenen Rechtsberater. Die Freigabe von Leistungen und/oder Veröffentlichung obliegt dem Leistungsnehmer. Delegiert dieser im Ausnahmefall die Freigabe und/oder Veröffentlichung auf den Leistungsgeber, bleibt der Leistungsgeber von der Haftung freigestellt. Der Leistungsgeber haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse entstehen, ebenso für sonstige nicht vom Leistungsgeber zu vertretenden Umstände wie Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen, Stromausfälle, Netzausfällen und –störungen, Computer- oder Programmabstürze sowie gerichtliche und/oder behördliche Verfügungen. Sofern der Leistungsgeber auf Veranlassung des Leistungsnehmers Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet der Leistungsgeber nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der Beauftragten. Für Verschulden bei der Durchführung der zu erbringenden Leistungen haftet der Leistungsgeber bis zur Höhe des Rechnungsbetrages des betreffenden Auftrages. Weitergehende Gewährleistungsansprüche und Schadenersatzansprüche aus Leistungsverzug, Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind gegen den Leistungsgeber ausgeschlossen. Bei grob fahrlässigem Handeln oder Vorsatz ist eine Haftung des Leistungsgebers nicht ausgeschlossen. |
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§ 10 - Fremde Inhalte |
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Der Leistungsgeber ist nicht verantwortlich für den Inhalt von externen, nicht vom Leistungsgeber stammenden Inhalten. Dem Leistungsnehmer und/oder irgendeiner anderen Person ist es untersagt, Inhalte zu übersende, die gegen die gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland und gegen die guten Sitten verstoßen oder Äußerungen enthalten, die Dritte beleidigen oder sonstigen strafrechtlichen Konsequenzen zur Folge haben. Dem Leistungsgeber überlassene Vorlagen (z. B. Texte, Fotos, Abbildungen, Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Leistungsnehmer zur Verwendung berechtigt ist. |
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§ 11 - Urheberschutz |
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Die dinglichen Leistungen des Leistungsgebers (z. B. Druckwerke, Entwürfe, Entwicklungsvorstufen, Grafiken bzw. deren elektronische Daten) sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrecht geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Ohne Zustimmung des Leistungsgebers dürfen diese Werke einschließlich der Urheberbezeichnung nicht geändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen eines Werkes – ist unzulässig. Wiederholungen (z. B. Neuauflagen bei Druckwerken) oder Mehrfachnutzungen (z. B. für eine andere Website oder ein anderes Medium) sind kostenpflichtig und bedürfen der Einwilligen des Leistungsgebers. Die Werke des Leistungsgebers dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Das Recht die Werke in den vereinbarten Umfang zu verwenden, erwirbt der Leistungsnehmer mit der Zahlung. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedürfen der Zustimmung des Leistungsgebers. Vorschläge sowie Weisungen des Leistungsnehmers aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinerlei Einfluss auf den Rechnungsbetrag und begründen auch kein Miturheberrecht. Über den Umfang der Nutzung steht dem Leistungsgeber ein Auskunftsrecht zu. Der Leistungsnehmer erteilt dem Leistungsgeber mit dem Auftrag ausdrücklich das Recht, die erbrachten Leistungen als Referenz und für die Eigenwerbung zu verwenden. Bei vervielfachten Werken sind dem Leistungsgeber mindestens drei ungefaltete Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die ebenfalls im Rahmen der Eigenwerbung und als Referenz verwendet werden dürfen. |
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§ 12 - Datenschutz |
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Der Leistungsgeber verpflichtet sich, die vom Leistungsnehmer zur Verfügung gestellten Daten und Inhalte lediglich zu eigenen Zwecken bzw. zu Zwecken der Abwicklung der Aufträge und der zwischen den beiden Parteien zustande gekommenen Verträge zu nutzen und nicht an außen stehende Dritte weiterzugeben, sofern hierzu der Leistungsnehmer nicht ausdrücklich sein Einverständnis erklärt hat und sofern hierzu keine gerichtlich oder behördlich angeordnete Verpflichtung besteht. Der Leistungsgeber weist darauf hin, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten Kenntnis zu erlangen. Dieses Risiko nimmt der Leistungsnehmer in Kauf. |
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§ 13 - Anwendbares Recht, Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen |
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Für die Vertrags- und sonstigen Rechtsbeziehungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen dem Leistungsgeber und dem Leistungsnehmer gilt deutsches Recht. Sollte ein Vertragsbestimmung oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Es ist eine der unwirksamen Bestimmungen dem Sinne und der wirtschaftlichen Bedeutung nach möglichst nahe kommende andere Bestimmung zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren. |
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Stand: 28. März 2008 |